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Absolutes Rauchverbot

Absolutes Rauchverbot auf dem Schulgelände

An unserer Schule herrscht absolutes Rauchverbot.

Das Nichtraucherschutzgesetz untersagt strengstens das Rauchen in Schulen. Das absolute Rauchverbot im Schulhaus und auf dem Schulgelände gilt uneingeschränkt für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer oder Besucher.

Das Jugendschutzgesetz verbietet außerdem Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit und den Erwerb von Zigaretten.

Wichtiger Hinweis: Auch der Konsum von E-Zigaretten ist an unserer Schule verboten.