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Handy in der Schule

Handy in der Schule

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen Handys grundsätzlich ausgeschaltet sein. Insbesondere ist es verboten, Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen. Bei Zuwiderhandlungen können die betreffenden Geräte eingezogen und bis Unterrichtsende verwahrt werden ( 96 Abs. 1 ÜSchO).

Die Handynutzung durch Oberstufenschüler ist in der ergänzenden Hausordnung für MSS-Schüler gesondert geregelt.

Das absolute Halteverbot gilt vor der Schule.

Die Nichtbeachtung gefährdet die Schülerinnen und Schüler.

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