Handy in der Schule
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen Handys grundsätzlich ausgeschaltet sein. Insbesondere ist es verboten, Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen. Bei Zuwiderhandlungen können die betreffenden Geräte eingezogen und bis Unterrichtsende verwahrt werden ( 96 Abs. 1 ÜSchO).
Die Handynutzung durch Oberstufenschüler ist in der ergänzenden Hausordnung für MSS-Schüler gesondert geregelt.