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Schüler

Das absolute Rauchverbot im Schulhaus und auf dem Schulgelände gilt uneingeschränkt für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer. Das Jugendschutzgesetz verbietet Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit und den Erwerb von Zigaretten. Das Nichtraucherschutzgesetz untersagt strengstens das Rauchen in der Schule.

Die Schüler haben über die Schülersprecher eine Vertretung in der Schule. Das Streitschlich-terprogramm sorgt für gezielte Unterstützung der Schülerinnen und Schüler durch ausgebildete Lehrer und Mitschüler.

Klassenfotos dürfen für private Zwecke heruntergeladen und verwendet werden. Fotos vorangegangener Jahrgänge sind im Archiv hinterlegt.